1. Allgemeines zum Förderprogramm

1.1 Was ist das Förderprogramm Generation 2.0?

Generation 2.0 ist ein Förderprogramm des Landes Niedersachsen, mit dem vor allem ehrenamtlich arbeitende Jugendgruppen finanziell unterstützt werden sollen, um neue Projekte auszuprobieren.

1.2 Bei wem kann ich mich über das Programm Generation 2.0 weiter informieren?

Die Programmstelle von Generation 2.0 in Hannover steht euch für Fragen und Hilfestellungen jederzeit zur Verfügung. Ihr erreicht diese über das Kontaktformular auf der Homepage oder direkt unter info@generationzweinull.de bzw. 0511/51945125
Wenn ihr zu einem Jugendverband in Niedersachsen gehört, kann euch auch euer Jugendverband bei der Antragstellung unterstützen!

1.3 Was sind Visionen für Regionen?

Visionen für Regionen waren regionale Informationsveranstaltungen, die der gemeinsamen Perspektiventwicklung und der konkreten Projektentwicklung dienen sollen. Die Veranstaltungsreihe ist abgeschlossen.

1.4 Was ist die neXTkonferenz 2.0?

Die neXTkonferenz 2.0 ist eine wirklich besondere Veranstaltung: Sie findet am 11.09.2010 in Hannover statt und ist ein Mix aus Fachtagung, Konferenz, Open-Space, Vernetzungstreffen uvm.

Für die neXTkonferenz 2.0 sind alle Generation 2.0-Projekte eingeladen, da in speziellen Workshops und Inputs rund um das Förderprogramm die Projekte vernetzt und vorangebracht werden sollen. Alle Generation 2.0-Projekte können sich bezüglich der Anmeldung direkt an die Programmstelle wenden.

Mehr dazu auch hier.

2. Förderbedingungen

2.1 Wie beantrage ich ein Projekt?

Die Antragstellung ist ausschließlich online möglich. Allerdings könnt ihr euch ein Muster das Online-Antrages vorher ausdrucken und so den Antrag gemeinsam vorbereiten.

2.2 Wer kann ein Projekt beantragen?

Projekte können von
1. Ortsgruppen und Kreisverbände der auf Landesebene als förderungswürdig anerkannten Jugendverbände,
2. kommunalen Jugendringen und vergleichbaren Zusammenschlüssen von örtlichen Jugendgruppen,
3. freie örtliche Jugendinitiativen ohne Landesverband
beantragt werden.

2.3 In welchen Themenbereichen können Projekte gefördert werden?

Projekte können in vier Themenbereichen gefördert werden: „Engagement & Experimentelles”, „Bildung”, „Integration” und „Visionen” – was sich genau hinter den vier Bereichen verbirgt, wird hier auf der Homepage unter Förderschwerpunkte genauer erklärt.

2.4 Wo ist der Unterschied zwischen einem micro- und einem MAKRO-Projekt?

Zum einen in der Förderhöhe: micro-Projekte werden mit genau 2.500 Euro gefördert. MAKRO-Projekte mit bis zu 10.000 Euro. Zum anderen aber auch im inhaltlichen Anspruch an das Projekt: MAKRO-Projekte sollen nicht nur das eigene Projekt vorantreiben, sondern auch eine vernetzende/koordinierende Funktion wahrnehmen. So könnte z.B. ein MAKRO-Projekt mehrere micro-Projekte in einer Region vernetzen.

2.5 Was brauche ich, um ein Projekt online zu beantragen?

Du brauchst als Erstes eine neuartige Projektidee, die du mit deiner Jugendgruppe durchführen kannst. Weiterhin sollte eine-r aus deiner Gruppe eine Juleica besitzen. Wenn ihr ein micro-Projekt macht, ist es wichtig, dass dieses von euch als ehrenamtliche Gruppe vorbereitet und durchgeführt wird.
Ein gut durchdachter Finanzplan muss auch angegeben werden, den man auch schon im Vorhinein vorbereiten kann.

2.6 Welche Antragsfristen gibt es und was bedeuten sie?

Es gibt insgesamt 7 Antragsfristen: 15.11.2009, 01.03.2010, 01.07.2010, 01.10.2010, 01.03.2011, 01.07.2011 und 01.10.2011. Alle Anträge, die bis einschließlich dem jeweiligen Datum online gestellt werden, sind gültig und werden von der Programmstelle bearbeitet. D.h. Anträge, die z.B. am 01.03.2010 für diese Antragsfrist gestellt werden, sind ebenfalls fristgerecht.
Die Antragsfristen bedeuten, dass bis dahin alle gestellten Anträge gesammelt werden. Erst nach der Frist wird entschieden, welches Projekt gefördert wird.

2.7 Wann kann das Projekt frühestens beginnen?

Für die Prüfung der Anträge und die Bewilligung brauchen wir nach dem Ende der Antragsfrist immer ca. 6 Wochen, so dass man frühestens dann mit dem Projekt beginnen kann. Das bedeutet zum Beispiel, wenn die Antragsfrist am 01.03.2010 ist, kann man in den Antrag als Projektbeginn frühestens den 15.04.2010 eintragen.

Die komplette Version der Förderbedingungen und den speziell dazu verfassten Hinweisen zu den Förderbedingungen sind ebenfalls hier auf der Homepage zu finden. Vor einer Antragstellung sollte man diese beiden Downloads gut durchlesen!  Einfach dem Link folgen!

3. Online-Antrag

3.1 Wie registriert man sich?

Zunächst muss man sich registrieren und sich ein Login kreieren. Dies ist unter Online-Antrag>Antrag stellen möglich. Dann bekommt man an seine E-Mail Adresse einen Link geschickt, um die Registrierung zu bestätigen. Erst wenn man die Bestätigung durchgeführt hat, kann man sich das erste Mal mit seinem Benutzername und Passwort anmelden.

3.2 Was muss ich bei Passwort und Benutzername beachten?

Einige Dinge bei der Formulierung des Passwortes und des Benutzernamen solltest du beachten: Benutzernamen dürfen Umlaute enthalten, das Passwort aber nicht. Ausserdem müssen beide Angaben ohne Leerzeichen sein! Falls das Passwort mit einem Umlaut angegeben wurde, kann man über die "Passwort-Vergessen"-Funktion das eigene Passwort ändern oder ein Neues eingeben.

3.3 Passwort vergessen?

Wenn dir das Passwort nicht mehr einfällt, kannst du dir ein Neues an deine E-Mail Adresse zuschicken lassen. Dies ist unter Online-Antrag>Antrag stellen! ganz unten auf der Seite möglich. Hier ist der Link, der dich direkt dort hin führt.

3.4 Wie beginne ich mit dem Ausfüllen des Antrags?

Wenn man nun eingeloggt ist, kommt man auf die Startseite des Antragsformulars. Dort kann man entweder einen neuen Antrag anlegen oder einen Antrag weiter bearbeiten. Für einen neuen Antrag gibt man seinem Projekt einen Projektname und klickt auf Hinzufügen. Oder man wählt seinen Antrag aus der unteren Liste aus.
Wenn dies geschehen ist, füllt man nun Stück für Stück alle Teile des Antrags aus. Dies kann man, indem man oben auf die jeweiligen Links (Angaben zum Träger, Inhaltliches etc.) klickt oder unten unter speichern und weiter.

3.5 Kann ich zu einem anderen Zeitpunkt den Antrag weiter bearbeiten?

Ja, das ist möglich. Du kannst dich jederzeit ausloggen und beim nächsten mal, deinen Antrag aus der Liste auswählen und weiterschreiben. So kannst du auch mehrere Anträge anlegen, aber evtl. nur einen davon dann wirklich abschicken.

3.6 Was tun bei einer Fehlermeldung im Antragsformular?

Alle Felder im Antragsformular, die mit einem Sternchen gekennzeichnet sind, sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt werden. Falls diese Felder nicht oder "falsch" ausgefüllt werden, kommt eine Fehlermeldung. Ihr müsst erst alle Fehler beheben, bevor der Antrag abgeschickt werden kann.

3.7 Ich habe meinen Antrag fertig ausgefüllt, wie geht es nun weiter?

Wenn du den Antrag inhaltlich fertiggestellt hast, dann kannst du ihn
- als pdf speichern und/oder ausdrucken,
- ihn mit Rückfragen an den Landesverband senden,
- ihn endgültig stellen oder
- ihn löschen.
Der Antrag ist erst dann endgültig gestellt, wenn du auf den Link "Antrag stellen" klickst. Bei allen anderen Funktionen, auch der "mit Rückfragen an den Verband senden", ist der Antrag NICHT gestellt!
Wenn du ihn stellst, bekommt euer Landesverband (falls vorhanden) den fertigen Antrag auch nochmals zur Kenntnis. Wenn kein Landesverband vorhanden ist, setzt sich die Programmstelle ggf. mit dem angegebenen Jugendamt in Verbindung.

3.8 Ich habe meinen Antrag falsch ausgefüllt und abgeschickt. Wie kann ich ihn jetzt noch ändern?

Melde dich einfach unter info@generationzweinull.de oder über das Kontaktformular auf der Homepage. Dann kann dein Antrag nochmals zur Bearbeitung freigeschaltet werden.

3.9 Wann bekommt man bescheid?

Nachdem der Antrag gestellt ist, geht die Programmstelle alle Anträge durch und setzt sich bei Rückfragen nochmals mit dem/der Antragsteller-in in Verbindung. Nach der Antragsfrist tagt das Entscheidungsgremium. Sobald die Entscheidungen getroffen sind, werden alle Antragsteller-innen benachrichtigt. Dies kann bis zu 4 Wochen nach der Antragsfrist dauern.

4. Mein Antrag wurde bewilligt - und jetzt?

4.1 Weiterleitungsvertrag

Mit dem Schreiben der Bewilligung wird dem Träger eines bewilligten Projektes auch gleich der Weiterleitungsvertrag mitgeschickt. 
Der Text ist in sehr trockenem Amtsdeutsch gehalten. Im Wesentlichen bestätigst man mit der Unterschrift,
dass ihr die Fördergrundsätze anerkennt, 
dass ihr das Geld nur für das Projekt ausgebt, das ihr auch beantragt habt, und 
dass ihr die für aus Landesmitteln geförderten Projekte geltenden Bedingungen hinsichtlich der Projektförderung akzeptiert.

Ein Exemplar dieses Vertrages muss unterschrieben an die Generation 2.0-Programmstelle zurückgeschickt werden. Vorher darf kein Projekt Ausgaben tätigen. 

Unterschreiben darf nur, wer für den jeweiligen Träger vertretungsberechtigt ist. Diese Bestimmung stehen meistens in der Satzung des Trägers. Falls doch unklar sein sollte, wer unterschreiben darf, wendet euch am besten an euren Landesverband. Dieser kann auch sicher dazu beraten.

4.2 Projektbüro

Jedes bewilligte Projekt bekommt auf der Generation 2.0-Homepage ein eigenes virtuelles Projektbüro. Dies ist für die komplette Verwaltung, Dokumentation und Außendarstellung des Projektes zu nutzen.
Sobald der unterschriebene Weiterleitungsvertrag zurückgeschickt wurde, schaltet die Generation 2.0-Programmstelle das Projektbüro frei. Der Ansprechpartner wird darüber nochmals informiert.
Ab dieser Freischaltung kann man mit seinem Login, den man schon für die Antragstellung genutzt hat, sich auf der Homepage einloggen und sieht zusätzlich links in der Leiste den Button "Projektbüro". Wenn man auf diesen Button klickt und das Projekt auswählt, sind die Funktionen des Projektbüros zu sehen.
Diese bestehen aus: Projekt-Team, Stammdaten, Kassenbuch, Mittelabruf, Logbuch und Hilfe.
Die einzelnen Funktionen sind unter dem Hilfe-Button genau erklärt. Dort ist auch beschrieben, was man beachten muss, damit man die Fördervorschriften einhält.

4.3 Hinweise auf bestimmte Fördervorschriften

Hier soll kurz auf die wichtigsten Dinge, die zu beachten sind, hingewiesen werden:

> Das Projekt gilt als "begonnen", sobald erste Ausgaben für das Projekt getätigt werden. Jedes Projekt wurde im Antrag mit einer Laufzeit angegeben. Diese ist verbindlich! D.h. wenn der Projektbeginn auf den 01.05.2010 gelegt wird, darf kein Geld vor diesem Datum ausgegeben werden.

> Mittelabrufe dürfen in der Höhe getätigt werden, wie sie innerhalb der folgenden zwei Monate auch ausgegeben werden können. Bei einer Anteilsfinanzierung kann nur der entsprechende Anteil der zu erwartenden Ausgaben abgerufen werden.

> Die Projekte haben sich verpflichtet, sich öffentlich darzustellen und ihr Projektbüro regelmäßig mit Projektberichten aktualisieren. Darüber hinaus sollen sie zur weiteren Vernetzung die Communitiy myjuleica.de nutzen.

> Am Ende eines Projektes muss ein Verwendungsnachweis erstellt werden. Dieser besteht aus einem Sachbericht und einem finanziellen Nachweis. Beide Teile werden ebenfalls im Online-Projektbüro erstellt. Der finanzielle Nachweis ist das Kassenbuch, das regelmäßig und gewissenhaft geführt werden soll. Der Sachbericht wird gesondert eingestellt. Man kann mehrere Teilberichte schreiben, ähnlich eines Tagebuchs, so dass am Schluss des Projektes nur noch ein Fazit und Abschlussbericht erstellt werden muss. Der Verwendungsnachweis muss der Generation 2.0-Programmstelle spätestens 2 Monate nach Projektende per Post zugeschickt werden. 

4.4 Änderungen im Projektverlauf

Während des Projektverlauf stellt ihr fest, dass die im Projektantrag getätigten Angaben nicht praktikabel sind oder sich etwas neues ergeben hat. Hier ist es wichtig, dass ihr alle Änderungen der Generation 2.0-Programmstelle "anzeigt", d.h. darüber informiert. Per Mail, per Telefon oder auch postalisch. Dies können z.B. Änderungen in der Projektdauer, im Finanzplan, des/der Ansprechpartner-in etc. sein. Wichtig dabei ist, dass die Ziele des Projekts trotzdem weiter verfolgt werden. 

 

4.5 ANBest-P

ANBest-P05.pdf

Die ANbest-P beinhalten die unter 4.3 und 4.4 formulierten Vorschriften in Fachsprache, die neben dem Weiterleitungsvertrag alle Projekte zu beachten haben. Auch wenn der Text etwas schwierig ist, lohnt es sich die Bedingungen durchzulesen.